- ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0701, DIN VDE 0702)
- ortsfesten elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0105-100)
- Prüfung von Pflegebetten (MPBetreibV, STK des Herstellers)
- trag- und fahrbaren Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
- Schultafeln (DGUV Information 202-021, (GUV-SI 8016))
(Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Verwaltungs- und Büroräumen, bei Handel und Gewerbe, Unternehmen usw.)
Muss das wirklich sein? Und wie!
Prüfdienstleistungen nach TRBS, BetrSichV (Staat) - DGUV Informationen, DGUV Regeln, DGUV Vorschrift 3 (BG) - DIN Bestimmungen (Technisches Regelwerk) sind Pflicht.
Unter DGUV Vorschrift 3/4 versteht man eine Unfallverhütungsvorschrift bezüglich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie legt fest: „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen....“ (§ 2, Absatz 1 der BGV A3, in der Neufassung von 1979).
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen (§ 5, Absatz 1 der BGV A3, in der Neufassung von 1979).“
Hört sich schwierig an.
Im Klartext heißt das: Der Gesetzgeber verlangt eine Überprüfung aller im öffentlichen, gewerblichen und industriellen Raum befindlichen Elektrogeräte und zwar kontinuierlich und in vorgeschriebenen Zeitabständen. Je nach Art der zu prüfenden Einheit sind die Prüfungsabstände unterschiedlich festgelegt: Schulen, Altenheime, Krankenhäuser werden zum Beispiel in kürzeren Zeiträumen geprüft als z.B. Verwaltungsräume.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Elektrogeräte, die sich im öffentlichen und berufsmäßig genutzten Raum befinden, nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Kommt es zu einem Schadenfall oder gar zu einem Unfall, bei dem Personen geschädigt wurden, fordert die Versicherung den Nachweis, dass die Prüfungen regelmäßig gemacht wurden. Keine Prüfung – keine volle Versicherungsdeckung.
Die Einhaltung der regelmäßigen Prüfung trägt zum Schutz und zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter sowie zum Erhalt Ihres Versicherungsschutzes bei.
Unsere Prüfdienstleistungen werden nach den bestehenden DGUV und DIN VDE Vorschriften durchgeführt. Exemplarisch möchten wir hier die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) Prüfung näher beschreiben.
So läuft die Prüfung ab:
Das alles umfasst die Prüfung: (je nach Schutzklasse und Gerät)
Der Prüfbericht gibt einen Überblick über tatsächlich im Unternehmen vorhandene und verwendete Elektrogeräte.
INTAKT gGmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen für:
Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Handel und Gewerbe, Unternehmen u.v.m.
Wir prüfen überall dort, wo Menschen im öffentlichen Raum zusammen kommen und elektrische Geräte betrieben werden.
Vielleicht auch bald bei IHNEN? Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Ein Integrationsunternehmen bietet Menschen mit Beinträchtigung einen Arbeitsplatz am ersten, allgemeinen Arbeitsmarkt und begleitet sie kontinuierlich, fachlich und sozialpädagogisch.
Wir setzen auf berufliche Qualifizierung.
Wir bieten eine hohe Servicequalität.
Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und fördern Integration.
Wir leben Gerechtigkeit, Toleranz und Respekt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir beraten Sie gerne oder unterbreiten Ihnen direkt ein Angebot!
Intakt gGmbH
Eustachius-Kugler-Straße 1
D - 91350 Gremsdorf
Telefon: + 49 9193 627-123
Telefax: + 49 9193 627-199
E-Mail: service@intakt-bayern.de
Ansprechpartner
Helmut Mixa
Mobil: + 49 151 267 73 611
E-Mail: helmut.mixa@intakt-bayern.de
Wir als Einrichtungen der Barmherzigen Brüder Bayerische Ordensprovinz, bemühen uns als Nachfolge des Ordensgründers des heiligen Johannes von Gott als Hospitalorden auf aktuelle Nöte der Zeit zu reagieren und Arme und Kranke zu dienen und sie zu betreuen. Das christliche Werteverständnis und der im Gelübde des Ordens verankerte Leitwert der Hospitalität definieren und prägen unser organisationales Handeln in den Einrichtungen.
HIER FINDEN SIE DIE GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUM LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
Kontakt:
Bei Fragen und Anmerkungen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechtsbezogenen Themen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: lksg@bb-traeger.de